Die Abschiedspredigt, eine der ältesten Menschenrechtserklärung

Der Prophet Muhammed (sav) verkündete im Jahre 631 n. Chr. bei seiner ersten und letzten Pilgerfahrt die Abschiedspredigt. Sie wurde an drei aufeinanderfolgenden Tagen und an drei Orten (Mina-Muzdalifa-Arafat) verkündet. Es wird davon ausgegangen, dass ca. 120.000 -130.000 Muslime anwesend waren.

Um sich in der Menschenmenge Gehör zu verschaffen, wurden Rezitatoren (Zwischenmänner) positioniert. Sie wiederholten die Verkündungen des Propheten, sodass die Nächsten sie hörten und wiedergaben. Da jeder Anwesende die Inhalte der Abschiedspredigt später wiedergab, können Exemplare mit einigen Abweichungen existieren.[1]

Inhaltlich befasst sich die Predigt ausführlich mit den Menschenrechten und einem gesellschaftlichen Zusammenleben. Jedem Individuum werden Pflichten auferlegt, um eine friedliche und funktionierende Gesellschaft zu gewährleisten.

 

Gemeinsamkeiten und soziale Auswirkungen der Abschiedspredigt und der Menschenrechtserklärung

Als im Jahre 1948 die ersten Menschenrechtsabkommen verkündet wurden, fanden sich schon viele dieser Inhalte sinngemäß im Islam wieder. So verleihen sie schon damals dem Menschen Ehre und Würde. Sie beseitigen Unterdrückung, Ungerechtigkeit und Ausbeutung[2]

Unter den wichtigsten Menschenrechtsaspekten werden in der Abschiedspredigt das Recht auf das Leben, der Schutz der Würde und des Eigentums gezählt. Diese gelten als heilig und sind unantastbar.

Die Aspekte sind ebenfalls unter Artikel 1 (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit), Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit) und Artikel 17 (Recht auf Eigentum) in den Menschenrechtsabkommen vorzufinden.[3]

Die Gleichheit der Menschen vor Gott und dem Gesetz ist ein anderer wichtiger Inhaltspunkt der Abschiedspredigt. Stammes- und Völkerprivilegien, die damals gängig waren, wurden aufgehoben. Nur das Verhalten und Handeln der Menschen bestimmten seine Überlegenheit vor Gott und nicht seine Abstammung oder Zugehörigkeit zu einem Volk. Vor dem Gesetz waren alle gleich. Jedes Individuum haftet für sein eigenes Handeln.

In Artikel 7 der Menschenrechtsabkommen kann man auf identische Inhalte stoßen. Da heißt es: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.“[4]

Insbesondere sozial benachteiligte Menschen (wie Waisen, Arme, dunkelhäutige Menschen, Frauen und Menschen mit Behinderung) profitierten damals von den Verkündungen des Islams, welche mit der Abschiedspredigt nochmals stark betont wurden. So beschreibt Ali Ünal diese Situation wie folgt: „Jedes Individuum und jedes Volk besitzt das unveräußerliche Recht auf physische, kulturelle, ökonomische, politische und alle anderen Arten von Freiheit…“.[5]

Über die Frauen heißt es: „O ihr Menschen! Ich empfehle euch, die Rechte der Frauen zu beachten und hierzu euch vor Allah zu fürchten. Hört meinen Worten gut zu!“[6]

Neben einzelnen individuellen Rechten werden auch gesellschaftliche Belange im Islam berücksichtigt. So gab es nach der Auswanderung von dem Propheten Muhammed, 621 n. Chr. von Mekka nach Medina, die Verfassung von Medina, welche Andersgläubigen Rechte und Ansprüche aussprach. Dabei ging es darum, dass allen ein gemeinsames friedliches Miteinander gewährt wird, ohne ihre eigene Religion einschränken zu müssen. Es entstand eine Art Föderation mit Andersgläubigen. Hier standen gemeinsame Interessen im Vordergrund (Gemeinwohl) und nicht die Verschiedenheiten.[7]

In Anbetracht dessen, dass Menschenrechte soweit zurückliegen, könnte man glauben, dass keine soziale Benachteiligung mehr besteht. Leider ist dem nicht so. Wir sind lange noch nicht am Ziel, um soziale Benachteiligung zu verhindern. Obwohl viele der gezählten Inhalte 1400 oder 100 Jahre alt sind, haben wir in der Umsetzung Schwierigkeiten. Die heutigen Gesellschaften haben noch viel Arbeit vor sich, um gemeinsam in Toleranz und Akzeptanz zu leben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

[1] Vgl. Die Abschiedspredigt des Propheten, übersetzt von M. Mertek (2005). Mörfelden-Walldorf: Fontäne   Verlag.

[2] Vgl. Ünal, Ali; Leben im Lichte des Islams, S.314, Fontäne Verlag, Auflage 4, 2010

[3] Vgl. https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte, Stand 12.11.18.

[4] https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte, Stand 12.11.18.

[5] Ünal, Ali; Leben im Lichte des Islams, S.317, Fontäne Verlag, Auflage 4, 2010

[6] http://www.ditib.de/detail_predigt1.php?id=344&lang=de, Stand 12.11.18

[7] Vgl: Kurucan, Ahmet; Nicin Diyalog, Diyalogun temelleri, S.63ff, Isik Verlag, Izmir, 2006. Übers. d. Verf.

Die Abschiedspredigt, eine der ältesten Menschenrechtserklärung

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